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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen der BESARE Heiko Detels, Bergstraße 23,65779 Kelkheim
§ 01 Allgemein
§ 01.1 Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages.
Diese AGB´s sind Grundlage für jegliche schwebende und künftige Geschäfte und schließen jedwede andere Vereinbarung aus. Davon sind zwischen den Parteien getroffene Individualvereinbarungen ausgenommen.
§ 01.2 Unserer Angebote sind bezüglich Preis/-e, Menge/-n, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen des Verkäufers dürfen von diesem berichtigt werden, ohne dass er für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.
§ 02 Preise/Aufrechnungs- und Zurückhaltungsverbot
§ 02.1 Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für das jeweilige Angebot und/oder Rechnung.
§ 02.2 Die Zahlung hat bar ohne Abzug zu erfolgen. Vom vereinbarten Preis sind 1/2 bei Arbeitsaufnahme bzw. Warenanlieferung und 1/2 nach Fertigstellung der Arbeiten sofort fällig und zahlbar. der Mitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet bei Arbeitsaufnahme bzw. Wagenanlieferung und sofort nach Fertigstellung der Arbeiten die entsprechenden Beträge entgegenzunehmen.
§ 02.3 Wechselgeschäfte werden grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 02.4 Schecks werden nur angenommen, denn dieser von der jeweiligen Bank bestätigt wurden.
§ 02.5 wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen des Kunden abweichend von der Zweckbestimmung, zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die Hauptforderung anzurechnen. gleiches gilt für den Fall, dass noch ältere offene Forderungen existieren. Der Kunde erhält in diesem Fall eine schriftliche Abrechnung.
§ 02.6 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden auf Grund von Gegenforderungen nicht zu..
§ 02.7 Werden nach der Auftragserteilung oder Lieferungen Tatsachen bekannt, die die Vermögenslage des Käufers ungünstig erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder sofortige Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 02.8 Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 10 % vereinbart. Verzug tritt spätestens 1 Tag nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein. Je Mahnung werden pauschale Kosten von 10,00 Euro erhoben. Dem Kunden bleibt es frei, den Nachweis dafür zu bringen, dass dem Verkäufer solche Kosten überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Leistet der Käufer trotz Aufforderung den vereinbarten Preis 1/2 bei Arbeitsaufnahme beziehungsweise Warenanlieferung nicht, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt.
§ 03 Lieferung
§ 03.1 Wir sind jederzeit bemüht, umgehend und so schnell wie nur möglich, zu liefern. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin durch den Verkäufer basierend auf einem aus seiner Sphäre stammenden Grund überschritten wird, hat der Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Eine verspätete Lieferung/Leistung ist jedoch nicht anzunehmen, wenn der Zulieferer des Verkäufers verspätet liefert oder in Anbetracht nicht vorhersehbarer Witterungsverhältnisse (Regen, Temperatur, Luftfeuchte, eine Lieferung/Leistung nicht möglich ist.
§ 03.2 Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware durch den Verkäufer den Kunden geliefert wurde.
§ 04 Höhere Gewalt
§ 04.1 Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuer- und Sturmschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff-oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögert, verhindert oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung und/oder Abnahme. Wird in Folge der Störungen die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als 8 Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisen oder vollständigen Wegfall der Bezugsquellen von uns, sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfes zu verteilen.
§ 05 Eigentumsvorbehalt
§ 05.1 der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur endgültigen unvollständigen Bezahlung vor.
§ 06 Gewährleistung / Mangelhaftung / Haftungsausschluss
§ 06.1 Wir liefern die Ware entsprechend unserem Produkt Beschreibungen. Diese sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe und Form stellen keinen Mangel dar, so weit die Ware sich gleichwohl zur üblichen Verarbeitung eignet.
§ 06.2 Unsere Haftung für kaum vorhersehbare und/oder untypische Schäden wird wertmäßig beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises, der auf den verbrauchten Teil der beanstandeten Lieferung entfällt. Diese Regelung gilt auch bei einer Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
§ 06.3 Soweit in diesen AGB die Haftung für Schäden zu unseren Gunsten ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gelten der Haftungsausschluss oder die Haftungsbeschränkung nicht für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung oder Pflichtverletzung bei den Vertragsverhandlungen durch uns, durch unsere gesetzlichen Vertreter oder durch unsere Erfüllungsgehilfen beruht.
§ 06.4 Ist der Besteller Nichtkaufmann im Sinne des AGB-Gesetzes, gilt folgendes:
§ 06.4.1 Bei Rügen wegen versteckter Mängel muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen 6 Monaten erfolgen.
§ 06.5 Auf Anwendungen, die durch unsere Mitarbeiter ausgeführt werden, geben wir 2 Jahre Gewährleistung für die Ausführung und 5 Jahre auf den Naturstein (rein auf´s Material). Auf unsere verarbeiteten Polyurethanabdichtungsmaterialien gewähren wir 10 Jahre (rein auf´s Material). Ein Sicherheitseinbehalt wird erst ab einem Warenwert / Auftragsvolumen von 20.000,00 € vereinbart. sollte für unsere Ausführungen ein Sicherheitsbetrag vereinbart worden sein, so steht es uns frei, diesen Sicherheitsbetrag gegen eine befristete Bürgschaft abzulösen. Der Sicherheitseinbehalt ist binnen zweier Wochen ab Zugang der Bürgschaftsurkunde auszuzahlen. Für den rechtzeitige Zahlungseingegang ist die Gutschrift auf dem Konto der BESARE maßgebend. Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Nichtzahlung und des Verstreichenlassens der Nachfrist der Besteller jegliches Recht auf Sicherheit verliert.
§ 07 Beratung / Angebote / Verarbeitung / Produktangaben / Sonstiges
§ 07.1 Anwendung und technische Beratung geben wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendungen unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen. Weicht die Anwendung und technische Beratung unserer Außendienstmitarbeiter, wie auch Werksangehöriger vom Inhalt unserer gedruckten Hinweise (Verarbeitungsrichtlinien und technische Merkblätter) ab, so ist diese nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
§ 07.2 Mass- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Beschreibungen, Verarbeitungshinweise, ihn den von uns verwendeten Prospekten und sonstige Druck waren enthalten keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dies gilt auch für das Internet.
§ 07.3 Wir behalten uns geringfügige technische Änderungen gegenüber den Angaben in Abbildungen, Beschreibungen, Verarbeitungshinweisen in Prospekten und Drucksachen oder im Verhältnis zu vorangegangenen Lieferungen vor.
§ 07.4 Wir fertigen Muster von den gewünschten Produkten an. Dieses ist Vertragsbestandteil. Bei einer Anwendung beziehungsweise Verarbeitung handelt es sich grundsätzlich um ein Unikat, welches ausschließlich auf Wunsch des Kunden angefertigt wurde. Aus diesem Grunde erfolgt nach der Fertigstellung die sofortige Übergabe und Abnahme durch den Kunden.
§ 07.5 Nimmt der Kunde nach Auftragserteilung aber vor Arbeitsaufnahme vom Auftrag Abstand, ist die BESARE berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25% des Auftragsvolumens zu fordern. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, der BESARE sei der begehrte Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden.
§ 08 Teilunwirksamkeit
§ 08.1 Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertraglichen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden anstelle der um wirksamen Bestimmungen eine andere wirksame Regelung vereinbaren, die jenen wirtschaftlich so nah wie möglich kommt.
§ 09 Mitteilungen
§ 09.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen Sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe folgenden Bestimmungen an:
§ 09.2 Die E-Mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselte im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt als vom anderen Partner stammend, vorbehaltlich eines Gegenbeweises.
§ 09.3 Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen sind dagegen insbesondere eine Kündigung, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form (§ 126 Abs. 1 BGB) verlangt werden.
§ 10 Speicherung elektronischer Daten
§ 10.1 Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages werden von uns personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und ausschließlich im geschäftlichen Interesse angewendet.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
§ 10.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung, sowie Gerichtsstand ist der Sitz der BESARE
§ 11.2 Wir können jedoch den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.